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Häufig gestellte Fragen - Venen

Sehr geehrte Patienten,
die Erfahrung lehrt, dass es letztlich immer wieder die gleichen Fragen sind, die von Ihnen im Zusammenhang mit erkrankten Venen / Krampfadern, auch Varizen oder Varikosis genannt, gestellt werden. Diese Fragen beziehen sich auf die Diagnostik und die verschiedenen Therapieformen, auf Verhaltensweisen und auch auf die Bezahlung moderner, sogenannter minimalinvasiver Verfahren seitens der gesetzlichen Krankenkassen. Die am häufigsten gestellten Fragen (FAQ) wollen wir Ihnen an dieser Stelle beantworten.

1) Wo geht das Blut eigentlich hin, wenn die Vene/Krampfader ausgeschaltet worden ist. Muß es sich da neue Wege suchen?

Jedes Bein hat zwei Venensysteme, ein oberflächliches und ein tiefes. Sind alle Venen intakt, wird das Blut in beiden Systemen zum Herzen transportiert. Das tiefe Venensystem leistet dabei die Hauptarbeit und ist das wesentliche für die Gesundheit des Beines. Beide Venensysteme sind durch quer verlaufende Venen (Perforansvenen) miteinander verbunden, sodass durch eine Erkrankung des einen Venensystem das andere „angesteckt“ werden kann. Bei einer Varikosis, welche immer zum oberflächlichen Venensystem gehört, fließt das Blut in die falsche Richtung, vom Herzen weg. Das tiefe Venensystem ist nun in Gefahr, da es die Arbeit des oberflächlichen Venensystems mit übernehmen muß. Das tiefe Venensystem muß jetzt zusätzlich zum eigenen Blut auch das Blut des oberflächlichen Venensystems zum Herzen transportieren. Mit anderen Worten: In dem Augenblick der Krampfaderentstehung, und nicht durch die operative Ausschaltung der Krampfadern, hatte sich das Blut aus den Krampfadern schon den neuen Weg gesucht. Das tiefe Venensystem droht durch Überlastung/Überdehnung nun auch noch krank zu werden, auch hier würde dann das Blut vom Herzen weg fließen, was tunlichst wegen der Risiken (u.a. Schwellneigung, Hautverfärbung, Juckreiz, Ekzeme, „offenes Bein“, Thrombose und Lungenembolie) vermieden werden sollte. Nur die rechtzeitige Ausschaltung der Varikosis des oberflächlichen Venensystems kann das alles verhindern.

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2) Wie lange muß der Kompressionsstrumpf nach einer Krampfaderoperation getragen werden?

Seit Ewigkeiten ist eine Tragzeit von 6 Wochen überliefert. Dieses wurde von Generation zu Generation von Ärzten so weitergetragen, ohne Sinn und Verstand und vor allem ohne gute Studien zu diesem Problem. In unserer Praxis hat eine Tragzeit von 7 Tagen nach der Operation Tradition. Ausnahmen gibt es natürlich, z.B. eine Schwäche des tiefen Venensystems. Siehe hierzu auch FAQ 4 und 5. (Literatur über Praxis erhältlich).

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3) Kommen die Krampfadern wieder nach einer Operation?

Für die Entstehung von Krampfadern sind sowohl das Erbgut, als auch äußere Einflüsse maßgeblich. Auf das Erbgut besteht keine Einflussmöglichkeit, dieses hat man gewissermassen durch die Eltern in die Wiege gelegt bekommen. Insoweit ist es natürlich möglich, bei entsprechendem Erbgut, dass Varizen nach erfolgreicher Beseitigung, nach unbestimmbarer Zeit, wiederkommen können, ein Leben lang.
Beeinflussbare äußere Faktoren sind z.B. Übergewicht, stehender Beruf, im weiteren Sinne natürlich auch Schwangerschaften, Bewegungsmangel, u.s.w. Ein ganz wesentlicher Einfluß scheint aber auch die Art der Krampfaderbeseitigung zu haben. Nach der klassischen offenen Operation, die sog. OP nach Babcock (Krossektomie und Stripping) kann eine Wiederauftrittswahrscheinlichkeit in der Leiste nach 2 Jahren bis zu 25% betragen. Nach der modernen Radiofrequenzablation (VNUS closure fast) ist aus der Leiste nach 3 Jahren lediglich bei 3% der operierten Patienten wieder ein krankhaftes Zurückfließen des Blutes zu beobachten (axial reflux). Dieses scheint sich auch nach 4 Jahren nicht geändert zu haben. (Literatur über Praxis erhältlich).

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4) Soll man Krampfadern in der warmen Jahreszeit operieren?

Das wesentliche Argument von Patienten, ein Krampfaderleiden nicht in der warmen Jahreszeit operieren zu lassen, besteht in der vielerorts geübten Praxis, einen Kompressionsstrumpf nach der OP 6 Wochen lang tragen zu müssen. Hierzu lesen Sie bitte auch Frage 2 und 5 der FAQ. Tatsache ist, dass ein unbehandeltes Krampfaderleiden zu schweren Komplikationen führen kann, lesen Sie hierzu auch Frage 1 der FAQ. Letztlich ist die Entscheidung mit Augenmass zu treffen. Besteht z.B. eine Varikosis ohne Symptome (Schwellneigung, schwere Beine, Hautjucken, Ekzeme, Braunfärbung am Unterschenkel) und ist diese im Ultraschall nur sehr dünn im Durchmesser, kann die OP ggf. auf die kalte Jahreszeit verschoben werden. Liegt allerdings eine Krampfader mit den o. g. Symptomen vor, so sollte diese auch noch in der warmen Jahreszeit operiert werden. Auch um Thrombosen und Lungenembolien, die in der warmen Jahreszeit vermehrt vorkommen, zu vermeiden. Eine Lungenembolie ist immer noch eine häufige Todesursache.

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5) Soll man einen Kompressionsstrumpf in der warmen Jahreszeit tragen?

Grundsätzlich hängt die Beantwortung dieser Frage vom Einzelfall ab.

  1. Ein Patient hatte eine tiefe Venenthrombose mit verbliebenen Schäden im tiefen Venensystem: Um schwere Beinschäden zu vermeiden, ebenso eine neuerliche Thrombose, sollte dieser Patient bedauerlicherweise den Kompressionsstrumpf im Zweifel täglich und ganzjährig tragen.
  2. Ein Patient hat eine Varikosis. Das tiefe Venensystem ist intakt. Die Varikosis macht aber Symptome: Hier sollte ein Kompressionsstrumpf bis zur OP getragen werden. Läßt sich der Patient erst im Herbst operieren, sollte solange der Strumpf getragen werden, andernfalls müsste er mit Komplikationen rechnen. Um die Strumpftragezeit zu reduzieren, wäre eine OP auch in der warmen Jahreszeit sinnvoll.
  3. Ein Patient hat eine Varikosis. Das tiefe Venensystem ist intakt. Die Varikosis ist nur schwach ausgeprägt und macht keine Symptome: Hier ist es verantwortbar, die OP erst in der kalten Jahreszeit durchführen zu lassen und bis dahin auch keinen Strumpf zu tragen.

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6) Zahlen die gesetzlichen Krankenkassen moderne, minimalinvasive Katheterverfahren, z.B. die Radiofrequenzablation (VNUS closure fast) oder Laser?

Es gibt derzeit über 40 gesetzliche Krankenkassen, die diese modernen Verfahren über sog. IV-Verträge – im Sozialgesetzbuch SGB V fixiert - ihren Versicherten bezahlen. Zahlreiche weitere gesetzliche Kassen sind mittlerweile bereit, diese, dem klassischen Stripping weit überlegene Techniken, ihren Versicherten zu bezuschussen. Leider gibt es aber auch immer noch Kassen (wenige), die in unterschiedlicher Weise ihren Versicherten gegenüber nicht nachvollziehbare Verhaltensweisen an den Tag legen. Details hierzu und differenzierte Analysen sollten in einem persönlichen Gespräch geklärt werden.

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7) Darf ich mit Krampfadern in die Sauna gehen?

Ebenso tradiert, ohne Sinn und Verstand, wie das 6-wöchige Tragen von Kompressionsstrümpfen nach einer Venen-OP, ist das grundsätzliche Verbot, mit Krampfadern in die Sauna gehen zu dürfen. Venen sind u.a. auch Muskelschläuche. Diese gehören natürlich trainiert. Sauna stellt die Venen weit, die danach angewandte Kälte – in Kombination mit Hochlagern der Beine – führt zur maximalen Engstellung der Venenwand = Muskelkontraktion. Nach unserem Kenntnisstand gibt es keinen exakten wissenschaftlichen Hintergrund, dieses Venenmuskeltraining abzulehnen.

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